Jemand lacht dem Bundeskanzler ins Gesicht

Kaum hat der Bundeskanzler die Behörden aufgefordert, ihren Job zu machen und gegen die Sympathie-Demos für den Hamas-Terror vorzugehen, folgt auch gleich die Reaktion. Nur nicht die erwartete. Die Berliner Polizei erkennt in den Spontandemonstrationen keinen Anfangsverdacht und will nicht wegen der Billigung von Straftaten ermitteln.

„In enger Abstimmung“ mit der Staatsanwaltschaft werde der Anfangsverdacht verneint, wurde der Legal Tribune Online (LTO) ausdrücklich bestätigt. Wieso noch nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliege, wollte man den anfragenden Journalisten nicht konkret sagen. Oder konnte es womöglich nicht.

Man muss hier mal einen Schritt zurücktreten und sich folgendes klar machen: Bei der Frage des Anfangsverdachts geht es nicht darum, dass jemand vorverurteilt wird. Sondern nur um die Feststellung, dass Tatsachen vorliegen, welche eine Straftat als möglich erscheinen lassen. Der Anfangsverdacht ist im Strafverfahren die ganz kleine Münze. Er öffnet lediglich die Tür für weitere Ermittlungen. Ob sich ein Verdächtiger strafbar gemacht hat, wird später entschieden. Durch das Gericht, und zwar nach Anklageerhebung. Die Ermittlungen müssen in alle Richtungen offen sein, es kann natürlich auch zu einer Einstellung mangels Tatverdachts kommen.

Der Redakteur der LTO ist Volljurist, entsprechend groß ist sein höflich formuliertes Unverständnis über das Vorgehen der Berliner Behörden. Diese handeln, das formuliere jetzt ich so deutlich, augenscheinlich nach dem Motto: Klappe zu, Affe tot.

Eine Billigung von Straftaten ist auch durch schlüssiges Verhalten möglich, zum Beispiel durch das Schwenken der Palästina-Fahne oder eindeutige Gesänge. Der Zeitpunkt der Demonstrationen spricht im übrigen für sich. Es gibt aber auch genügend Videos in welchen sich die Betreffenden verbal eindeutig positionieren. Wie man das ernsthaft zu dieser Stunde ohne weitere Ermittlungen und durch ein schnelles Basta wegdiskutieren darf, erschließt sich mir nicht.

Möglicherweise verneinen die Strafverfolger den Straftatbestand, weil sie das Verhalten der Demonstranten nicht als geeignet ansehen, den öffentlichen Frieden zu stören. Auch das ist nämlich erforderlich. Wenn allerdings das Verhalten dieser Demonstranten nicht den öffentlichen Frieden stören kann, dann müssen aber ganz schnell alle Volksverhetzungsurteile gegen Facebook-Nutzer aufgehoben werden, die ihren dreieinhalb Followern etwas Krudes mitgeteilt haben.

Stören sollte in diesem Fall also die offenkundige und völlig unnötige Eile, mit der an sich fällige Ermittlungen schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewürgt werden. Das ist nicht nur juristisch hanebüchen. Es sendet auch grünes Licht an die falschen Leute, und ich werde leider das Gefühl nicht los, da lacht jemand dem Bundeskanzler offen ins Gesicht.