Verbraucherschutz: Erfolg gegen Greenwashing

Zalando entfernt irreführende Umweltbehauptungen von Website

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Irreführende Umweltbehauptungen, sog. Green Claims, haben im Internet nichts zu suchen.
Quelle: Gorodenkoff Productions OU / stock.adobe.com

Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter Co-Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) die Beseitigung von irreführenden Umweltbehauptungen („Green Claims“) auf den europäischen Webseiten von Zalando bewirkt. So hat das Unternehmen unter anderem sein Banner „Nachhaltigkeit“ bei Produktabbildungen entfernt, da dieses eine unzulässige Behauptung eines uneingeschränkten Umweltvorteils darstellte.

UBA⁠-Präsident Dirk Messner: „Das wachsende Umweltbewusstsein führt dazu, dass Verbraucher*innen nachhaltigere Kaufentscheidungen treffen wollen. Um diese Entwicklung wirtschaftlich zu nutzen, versuchen immer mehr Unternehmen, sich mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Durch dieses Greenwashing werden bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind. Verbraucher*innen werden hier in die Irre geführt. Umso wichtiger ist es, dass ein Marktführer wie Zalando nun zugesagt hat, zukünftig klare und konkrete Informationen für Verbraucher*innen bereitzustellen.“

„Green Claims“ sind Umweltaussagen, bei denen bestimmte Umweltvorteile Verbraucher*innen gegenüber kommuniziert werden. Nach europäischem Recht müssen solche Behauptungen wahr sein und dürfen keine falschen Informationen enthalten. Zudem müssen die Informationen verständlich, genau und eindeutig formuliert werden. Ist dies nicht der Fall, kann eine verbotene Irreführung von Verbraucher*innen im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vorliegen. 

Im April 2022 hatte das europäische Behördennetzwerk CPC eine koordinierte Aktion gegen Zalando eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt verwendete Zalando in seinen Online-Shops auf Produktbildern unter anderem Nachhaltigkeitskennzeichnungen. Hierbei handelte es sich um grüne Banner, auf denen in weißer Schrift das Wort „Nachhaltigkeit“ geschrieben stand. Dies stellt die unzulässige Behauptung eines uneingeschränkten Umweltvorteils dar. Aufgrund des Dialogs im Rahmen der koordinierten Aktion erklärte sich das Unternehmen bereit, diese Banner zu entfernen.

An deren Stelle führte Zalando kleine bildhafte Darstellungen mit umweltbezogenen Symbolen – beispielsweise Blättern oder einem Baum – ein. Diese sogenannten Icons wurden von den Behörden des CPC Netzwerks jedoch ebenfalls als nicht hinreichend erläutert und damit irreführend angesehen. Zalando hat sich nun bereit erklärt, auch diese Icons bis spätestens zum 15. April 2024 vollständig zu entfernen.

Darüber hinaus hat das Unternehmen weitere Zusagen abgegeben. So sollen insbesondere der Begriff „Nachhaltigkeit“ oder andere Begriffe, die auf einen ökologischen und/oder ethischen Nutzen hinweisen, nicht mehr ohne eine Erläuterung in unmittelbarer Nähe zu einer solchen Behauptung verwendet werden. Zudem wird es klare Informationen über die spezifische Zusammensetzung eines Produkts geben, sobald mit der Verwendung vermeintlich umweltfreundlicher Materialien geworben wird. So soll in Zukunft stets der prozentuale Anteil des beworbenen Materials am gesamten Produkt angegeben werden. Im Übrigen wird Zalando seine Nachhaltigkeitsseite überarbeiten, um ausführlichere und besser verständliche Informationen für Verbraucher*innen bereitzustellen.

Über die erfolgten Umsetzungsmaßnahmen wird Zalando einen Bericht vorlegen, auf dessen Grundlage das CPC-Netzwerk überprüfen wird, ob das Unternehmen seine Zusagen eingehalten hat.

Weitere Informationen

Werbliche Behauptungen zum Umweltschutz fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. Problematisch – und zumeist irreführend – sind insbesondere ungenaue und allgemeine Umweltbehauptungen, bei denen der (angebliche) Umweltvorteil weder angegeben noch nachgewiesen wird. Solche vagen Umweltbehauptungen können nicht nur ausdrücklich, sondern auch in Form von Symbolen, Bildern oder Illustrationen getroffen werden.

Auf EU-Ebene befinden sich derzeit zwei Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission im Gesetzgebungsverfahren: die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („Empowering Consumers Directive“) und die Richtlinie über Umweltaussagen („Green Claims Directive“). Durch diese Richtlinien sollen die Instrumente zur Unterbindung des Greenwashing geschärft und es Verbraucher*innen damit erleichtert werden, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Die „Empowering Consumers Directive“ ist voraussichtlich ab 2026 anwendbar.

Das UBA setzt sich grenzüberschreitend für die kollektiven Interessen von Verbraucher*innen ein. Dabei werden jedoch keine individuellen Ansprüche einzelner Verbraucher*innen durchgesetzt. Diese profitieren vielmehr als Allgemeinheit davon, dass Missstände und Verstöße von europaweit tätigen Unternehmen aufgedeckt und abgestellt werden.

Umweltbundesamt Hauptsitz

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland

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