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Mögliche Gefährdung Minderjähriger EU-Kommission leitet Verfahren gegen TikTok ein

Brüssel lässt prüfen, ob eine Belohnungsfunktion in der App TikTok Lite gegen EU-Richtlinien verstößt. Die Onlineplattform hat 24 Stunden Zeit für eine Risikobewertung. Andernfalls drohen tägliche Geldstrafen.
Gegen TikTok läuft bereits ein anderes EU-Verfahren

Gegen TikTok läuft bereits ein anderes EU-Verfahren

Foto: Kiran Ridley / AFP

Videos schauen und dafür bezahlt werden: Wegen der möglichen Suchtgefahr für Minderjährige hat die EU-Kommission der Videoplattform TikTok mit einer Blockade seiner neuen Belohnungsfunktion gedroht. Brüssel eröffnete nach eigenen Angaben am Montag ein Verfahren gegen TikTok.

Es soll geprüft werden, ob der chinesische Konzern mit der App TikTok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet und damit gegen EU-Regeln verstößt.

Besonders beunruhigt sei man über ein Aufgaben- und Belohnungsprogramm. Dieses ermögliche es den Nutzern, Punkte zu sammeln, wenn sie bestimmte Aufgaben in der App-Version TikTok Lite erfüllen – wie das Ansehen von Videos oder die positive Bewertung (»Liken«) von Inhalten. Dies könne süchtig machen und sei besonders besorgniserregend für Kinder, da nicht erkennbar sei, dass das Alter der Nutzer wirksam überprüft werde.

Die Kommission kritisiert, dass der Konzern die Version der App in Frankreich und Spanien herausgebracht habe, ohne vorher die damit verbundenen Risiken in einem Bericht zu bewerten. Ein solcher Bericht sollte bis zum 18. April vorgelegt werden – nach Angaben der Brüsseler Behörde hat TikTok das versäumt.

Die Onlineplattform wird nun aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden eine Risikobewertung der neuen Belohnungsfunktion vorzulegen, andernfalls drohten tägliche Geldstrafen. Der Kommission zufolge können etwa Geldbußen von bis zu einem Prozent der gesamten Jahreseinnahmen oder des weltweiten Umsatzes auf TikTok zukommen.

Bereits Mitte Februar hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen TikTok eröffnet. Es solle geprüft werden, ob der Onlineriese genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorgeht und etwa beim Jugendschutz, und bei Werbetransparenz gegen EU-Regeln verstößt, hatte es von der Kommission geheißen. Zuvor hatte sie eine Voruntersuchung durchgeführt. Auch gegen X (ehemals Twitter) hatte Brüssel schon ein ähnliches Verfahren auf den Weg gebracht. Onlineplattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen.

svs/dpa